Rechtsprechung
   VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41425
VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06 (https://dejure.org/2011,41425)
VG Greifswald, Entscheidung vom 07.04.2011 - 7 A 534/06 (https://dejure.org/2011,41425)
VG Greifswald, Entscheidung vom 07. April 2011 - 7 A 534/06 (https://dejure.org/2011,41425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag;

    Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06
    Eine Benachteiligung der Personalratstätigkeit liegt darin offensichtlich nicht, weil das Personalratsmitglied genau so behandelt wird, wie jeder andere Anspruchsberechtigte ohne personalvertretungsrechtliche Funktion und weil spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe es nicht gebieten, die vom Gesetzgeber gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 Az. 6 PB 7/10; zit. nach juris).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die

    Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06
    Dort jedoch, wo die anzuwendenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die offen sind für Wertungen und Abwägungen gegenläufiger Gesichtspunkte, ist die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums in gleicher Weise gerechtfertigt wie in den anderen Fällen kosten- verursachender Tätigkeit, die sich nach den allgemeinen Kriterien der Erforderlichkeit, Vertretbarkeit und Verhältnismäßigkeit beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2008 Az. 6 PB 4/08, zit. nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

    Auch § 35 Absatz 1 Nr. 1 LPersVG Mecklenburg-Vorpommern bestimmt, dass die Aufwandsentschädigung bei Reisen der Personalratsmitglieder nach Bundesreisekostengesetz zu erfolgen hat, wobei die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hier im Lande davon ausgeht, dass die Verweisung inzwischen so zu lesen sei, dass das Landesreisekostenrecht anzuwenden sei (vgl. nur VG C-Stadt 7. April 2011 - 7 A 534/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht